Arbeitgeber muss Spezialbrillen bezahlen

14.03.2002

Mit der Untersuchung und dem Erwerb einer Sehhilfe führt der Arbeitnehmer ein Geschäft im Interesse des Arbeitgebers aus, da davon auszugehen ist, dass der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen aus der Bildschirmarbeitsplatzverordnung nachkommen will. Der Arbeitnehmer kann aber vom Arbeitgeber nur die Aufwendungen ersetzt verlangen, die erforderlich, das heißt aus medizinischer Sicht notwendig waren (Arbeitsgericht Neumünster, Az.: 5 Ca 316/01). (jlp)

Zur Startseite