Arbeitgeberbeschimpfung ohne Folgen

20.03.1998

Die bloße Formalbeleidigung des Arbeitgebers ohne konkreten Tatsachenhintergrund (hier: Schimpfwort "Verbrecher"), geäußert in dessen Abwesenheit im Kollegenkreis ohne besondere Anhaltspunkte für die Erwartung, daß die Äußerung dem Arbeitgeber hinterbracht würde, ist im allgemeinen kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Beleidigungen in dieser Form unter Abwesenden sind nur ein Fehlgriff. (Aktenzeichen: Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 11 Sa 995/96). (jlp)

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