Arbeitnehmer behält Firmen-PC

23.09.2004

Ein von der Arbeitsleistung freigestellter Anlageberater weigerte sich, vor dem offiziellen Ende seines Arbeitsverhältnisses den Firmen-PC herauszurücken. Unter Hinweis auf vertrauliche Kundeninformationen auf der Festplatte hatte das Kapitalanlage-Unternehmen die sofortige Rückgabe des Rechners verlangt. Es stellte in einem Eilverfahren einen Antrag, dem die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main stattgaben. Das Arbeitsverhältnis sei faktisch beendet, sodass kein weiteres berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers an dem Computer zu erkennen sei.

7 Ga 97/03

Detlef Scholz

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