Arbeitnehmer floh vor Kündigung

24.10.2006
Gericht: Chef hat das Nachsehen

Ein Arbeitgeber, der die Frist zur Kündigung eines Mitarbeiters bis in die letzten Stunden des letzten Tages ausreizen will, darf sich nicht wundern, wenn er am Ende selbst der Dumme ist. Das dachten sich wohl auch die Richter am Landesarbeitsgericht Köln in einem Fall, über den der Anwalt-Suchservice berichtet.

Ein Zahntechniker hatte am Morgen des 31. März von Kollegen erfahren, dass sein Chef ihm noch am selben Tag die Kündigung überreichen wollte. Als der Arbeitgeber um 16.45 Uhr mit dem Kündigungsschreiben am Arbeitplatz des 46-Jährigen auftauchte, war dieser schon weg. Das Schreiben erhielt der Mitarbeiter dann erst am 1. April per Post. In seinen Augen war dies zu spät für eine Kündigung zum 30. April. Das Arbeitsverhältnis habe bei einer gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat daher erst zum 31. Mai sein Ende gefunden, so der Mann.

Doch das sah sein Chef ganz anders. Schuld an der Fristversäumnis sei nämlich der Mitarbeiter gewesen. Der habe schließlich durch seine "Flucht" aus dem Labor den persönlichen Zugang der Kündigung vereitelt, so der Arbeitgeber später vor Gericht.

Das LAG Köln entschied zu Gunsten des Arbeitnehmers (Az. 14 (4) Sa 61/06). Es liege keine Zugangsvereitelung vor, so die Richter. Selbst wenn ein Arbeitnehmer von einer bevorstehenden Kündigung wisse, sei er nicht dazu verpflichtet, bis zur letzten Sekunde an seinem Arbeitsplatz auf das Schreiben zu warten. Es sei vielmehr die Aufgabe des Arbeitgebers, für einen rechtzeitigen Zugang zu sorgen. So hätte der Chef im vorliegenden Fall noch am 31. März einen anderen Mitarbeiter oder einen Taxifahrer damit beauftragen können, dem Mann das Kündigungsschreiben am gleichen Tag in dessen Wohnung zu übergeben. Oder er hätte es ihm einfach früher übergeben können, so das Gericht. Ein Arbeitgeber, der die Kündigungsfrist bis zur letzten Stunde des letzten Tages ausreizen wolle, riskiere leichtfertig eine Fristversäumnis und müsse die Folgen tragen, wenn sich dieses Risiko realisiere. (mf)

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