Arbeitnehmer kann Geld zurückfordern

19.01.1996
Das Glück von Arbeitnehmern, die überraschend das doppelte Monatseinkommen auf ihrem Konto finden, währt grundsätzlich nicht ewig. Dieses überschüssige Geld muß der Arbeitnehmer auch dann zurückzahlen, wenn der Arbeitgeber seinen Fehler erst nach Ablauf der tarifvertraglichen Ausschlußfristen (regelmäßig drei Monate) bemerkt. Wer nicht nur ein paar Mark zuviel erhält, sondern gleich ein doppeltes Gehalt, genießt keinen Vertrauensschutz in das Behalten des Geldes und muß den Differenzbetrag an den Arbeitgeber wieder zurückzahlen.

Das Glück von Arbeitnehmern, die überraschend das doppelte Monatseinkommen auf ihrem Konto finden, währt grundsätzlich nicht ewig. Dieses überschüssige Geld muß der Arbeitnehmer auch dann zurückzahlen, wenn der Arbeitgeber seinen Fehler erst nach Ablauf der tarifvertraglichen Ausschlußfristen (regelmäßig drei Monate) bemerkt. Wer nicht nur ein paar Mark zuviel erhält, sondern gleich ein doppeltes Gehalt, genießt keinen Vertrauensschutz in das Behalten des Geldes und muß den Differenzbetrag an den Arbeitgeber wieder zurückzahlen.

Zur Startseite