Arbeitnehmer muss bessere Leistung belegen

18.12.2003

Ist ein Arbeitnehmer mit den Formulierungen im Arbeitszeugnis nicht einverstanden und möchte bessere Leistungen bescheinigt haben, muss er dem Arbeitgeber entsprechende Beweise für seine bessere Arbeit liefern. Darauf weist der Informationsdienst VSRW (www.vsrw.de) mit Hinweis auf ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts hin. Der Arbeitgeber, ein Softwarehaus, hatte dem Kläger im qualifizierten Arbeitszeugnis eine "durchschnittliche" Leistung bescheinigt. Der Arbeitnehmer wollte aber eine "gute" Beurteilung im Zeugnis stehen sehen.

Die Richter urteilten: Der Arbeitnehmer muss beweisen, dass eine "gute" Leistungsbeurteilung gerechtfertigt ist. Bescheinigt der Arbeitgeber jedoch eine "unterdurchschnittliche" Leistung, dann muss der Arbeitgeber dies auch begründen.

Welche Note der Mitarbeiter in dem verhandelten Fall tatsächlich verdient hat, muss nun das Landesarbeitsgericht prüfen. Der Mitarbeiter muss dann Beweise liefern, da er eine bessere Bewertung angestrebt hatte (Az.: 9 AZR 12/03).

Bärbel Zöger

Zur Startseite