Arbeitnehmer oder Gewerbetreibender

23.01.2003

Ein Kurierfahrer, der allein entscheidet, ob, wann und in welchem Umfang er für die Firma tätig wird, ist nicht als Arbeitnehmer des Unternehmens anzusehen. Er ist auch dann selbstständiger Gewerbetreibender, wenn die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber auf einem auf Dauer angelegten entsprechenden Rahmenvertrag beruht und das Fahrzeug die Farben und das Firmenzeichen einer anderen Firma aufweist (Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AzR 561/99). (jlp)

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