Arbeitsbefristung

24.06.1999

Stellt ein Arbeitgeber einen alkoholkranken Arbeitnehmer befristet für zwei Jahre ein, um sicherzugehen, daß er nicht rückfällig wird, dann liegt eine sachlich gerechtfertigte Befristung des Arbeitsverhältnisses vor (Landesarbeitsgericht Köln, Aktenzeichen 10 Sa 1229/97). (jlp)

Zur Startseite