Arbeitsgericht: freie Mitarbeiter haben Anspruch auf bezahlten Urlaub

22.11.2005
Auch selbständige Arbeitnehmer haben unter Umständen einen Anspruch auf Urlaub mit Lohnfortzahlung.

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub mit Lohnfortzahlung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun entschieden, dass dieser Grundsatz durchaus auch für freie Mitarbeiter gelten kann. So ist der Arbeitgeber auch dann zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn die Mitarbeiter keinen Vertrag haben und ihre Dienstpläne selbst erstellen können. Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die ohne Vertrag als Nachtwache in einer Klinik arbeitete und sich nun über 716 Euro für nicht gewährten Erholungsurlaub freuen darf. (Az: 9 AZR 626/04) Das Gericht stufte sie als "arbeitnehmerähnliche Person" ein. (mf)

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