Kuriose Urteile

Arbeitsmaterial bei eBay versteigert: Kündigung rechtens

01.02.2008
In Kooperation mit Anwaltseiten24.de präsentieren wir Ihnen die kuriosesten Klagen und Gerichtsurteile.

Wer Materialien seines Arbeitgebers entwendet und dann im Internet verkauft, muss eine Kündigung hinnehmen. Dies gilt auch, wenn der Diebstahl nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln macht der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin aufmerksam.

In dem Fall (AZ: 9 Sa 1033/06) ging es um einen Servicemonteur, dessen Arbeitgeber herausgefunden hatte, dass der Mann Telekommunikationsartikel als «neu» und «originalverpackt» bei eBay anbot. Da es sich um Artikel handelte, wie sie der Monteur vom Unternehmen für seine tägliche Arbeit zur Verfügung gestellt bekommen hatte, kündigte ihm die Firma fristlos. Der Arbeitgeber konnte den Diebstahl der Arbeitsmaterialien nicht beweisen und der Monteur strengte eine Kündigungsschutzklage an.

Diese blieb jedoch erfolglos, denn dem Gericht zufolge würden die Indizien im vorliegenden Fall einen schwerwiegenden Diebstahlverdacht rechtfertigen. Und dieser stelle einen eigenständigen Kündigungsgrund dar. Fazit: Es macht Sinn die Rechnungen aufzuheben. Quelle: www.anwaltseiten24.de (gn)

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