Arbeitsrecht

12.03.1998

Das Arbeitsverhältnis eines Angestellten, der weisungswidrig Privatgespräche von seinem Dienstapparat aus führt und seinem Arbeitgeber erhebliche Kosten aufbürdet, kann ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden. Ein Angestellter hatte innerhalb von drei Monaten 163 private Telefongespräche geführt, wodurch der Arbeitgeber insgesamt mit 227 Mark belastet wurde. Das Arbeitsgericht Würzburg sah in dem Verhalten des Arbeitnehmers einen gravierenden Verstoß gegen die Treuepflichten. (Aktenzeichen 1 Ca 1326/97). (jlp)

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