Arbeitsrecht

06.04.1999

Die Erklärung "Dann werde ich krank" seitens des Arbeitnehmers macht die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht automatisch unzumutbar. Ein solcher Satz rechtfertigt für sich genommen noch nicht eine fristlose Kündigung (Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 1362/97). (jlp)

Zur Startseite