Arbeitsrecht

27.05.1999

Die unentgeltliche Überlassung eines Kfz durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zum Zweck der privaten Nutzung ist ein geldwerter Vorteil, der zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört. (Finanzgericht Thüringen, I 84/98). (jlp)

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