Arbeitsrecht

22.04.1999

Ein Arbeitgeber kündigte einem Mitarbeiter, da dieser in der Firma bereits zehn Tage ohne Vorlage eines Attestes fehlte. Der Mann wurde jedoch während dieser Zeit wegen eines Selbstmordversuchs stationär in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt. Die hierauf erhobene Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers hatte Erfolg. Denn ein Arbeitnehmer, der aufgrund psychischer Beschwerden nicht in der Lage ist, sich bei seinem Arbeitgeber ordnungsgemäß krankzumelden, darf eine rückwirkende Krankschreibung vorlegen. Diese hat der Arbeitgeber zu akzeptieren (Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 17 Ca 2118/98). (jlp)

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