Arbeitsrecht

03.11.1999

Das wortlose Verlassen des Arbeitsraumes nach einem Streit mit dem Vorgesetzten kann den Ausspruch einer fristlosen Eigenkündigung bedeuten. Mit dieser Begründung wiesen die Richter des Landesarbeitsgerichts Frankfurt die Klage einer Büromitarbeiterin gegen ihren Arbeitgeber zurück. Nach einer Auseinandersetzung mit ihrem Chef hatte die Mitarbeiterin ihre Schlüssel auf den Schreibtisch geworfen und das Büro ohne weitere Worte verlassen. Auch in den kommenden Tagen sahen die Vorgesetzten sie nicht mehr. Das Unternehmen ging daraufhin zu Recht von einer Eigenkündigung aus. Markante Verhaltensweisen wie das Werfen mit Schlüsseln oder das Zuschlagen von Bürotüren erweckten den Eindruck, als wollte die Mitarbeiterin nicht mehr für den Arbeitgeber tätig sein. Überdies habe die Angestellte nichts unternommen, um ihr Verhalten am nächsten Tag wieder geradezurücken. Der Arbeitgeber durfte daher zu recht von einer Eigenkündigung der Arbeitnehmerin ausgehen (Landesarbeitsgericht Frankfurt, Aktenzeichen 9 Sa 1068/98). (jlp)

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