Arbeitsunfall auf Inline-Skates

05.11.2004

Stürzt eine Angestellte in der Mittagspause mit ihren Inline-Skates und verletzt sich dabei schwer, kann ihr trotzdem eine Lohnfortzahlung zustehen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Saarland hervor, wie der Anwalt-Suchservice berichtet. Eine 61-jährige Verkäuferin war mit Inline-Skates bei der Arbeit erschienen. Während der Mittagspause in einer nahe gelegenen Cafeteria rutschte sie mit den Inline-Skates auf den nassen Fliesen aus und brach sich das rechte Handgelenk. Kurz zuvor hatte sie den hinderlichen Handschutz abgelegt.

Ihr Chef sah darin ein grobes Eigenverschulden und verweigerte ihr während der Arbeitsunfähigkeit die Lohnfortzahlung. Dagegen klagte die passionierte Inline-Skaterin. Zu Recht, wie das LAG Saarland entschied. Zwar habe die Frau den Handschutz abgelegt, doch habe sie nicht damit rechnen müssen, dass sie auf dem kurzen Weg zur Toilette einen Unfall mit so gravierenden Folgen erleiden könnte. Sie habe somit einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Az. 2 Sa 147/02

Marzena Fiok

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