Arbeitsunfall unter der Hoteldusche?

17.10.2002
Ein in der Etagendusche eines Hotels erlittener Unfall kann von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht als Arbeitsunfall gewertet werden. Auch auf einer Dienstreise ist laut Bundessozialgericht die körperliche Reinigung grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Bereich zuzuordnen. Umstände, die ausnahmsweise einen Zusammenhang des Duschbades mit der versicherten Tätigkeit begründen, sah das Gericht im verhandelten Fall nicht (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 21/01 R). (jlp)

Ein in der Etagendusche eines Hotels erlittener Unfall kann von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht als Arbeitsunfall gewertet werden. Auch auf einer Dienstreise ist laut Bundessozialgericht die körperliche Reinigung grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Bereich zuzuordnen. Umstände, die ausnahmsweise einen Zusammenhang des Duschbades mit der versicherten Tätigkeit begründen, sah das Gericht im verhandelten Fall nicht (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 21/01 R). (jlp)

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