Arbeitsweg: Auch Ausweichstrecke kann versichert sein

02.02.2004
Ein Arbeitnehmer kann bei einem Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit auch dann unter Unfallversicherungsschutz stehen, wenn er nicht den direkten Weg, sondern eine sinnvolle Ausweichstrecke wählt. Darauf weist der Infodienst GmbH-Steuerpraxis hin.

Ein Arbeitnehmer kann bei einem Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit auch dann unter Unfallversicherungsschutz stehen, wenn er nicht den direkten Weg, sondern eine sinnvolle Ausweichstrecke wählt. Darauf weist der Infodienst GmbH-Steuerpraxis hin.

Die Richter des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen entschieden in einem aktuellen Fall: Auch die Fahrt über einen Umweg stehe unter Versicherungsschutz, wenn der Weg vom (beziehungsweise zum) Ort der Tätigkeit weniger zeitaufwändig, sicherer, übersichtlicher, besser ausgebaut oder kostengünstiger als der kürzeste Weg ist und der Arbeitnehmer die Wegstrecke nicht aus rein privaten Gründen gewählt hat (Az. L 4 (2) U 50/02). (bz)

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