Arbeitszeugnis: Ordnungsgemäße Unterschrift muss sein

21.10.2005
Der Arbeitgeber muss das Arbeitszeugnis ordnungsgemäß unterschreiben.

Der Arbeitgeber muss das Arbeitszeugnis ordnungsgemäß unterschreiben.

Eine überdimensionierte, im Wesentlichen aus bloßen Auf- und Abwärtslinien bestehende Unterschrift ist nicht akzeptabel. Das hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg in einem aktuellen Urteil entschieden.

Der Arbeitgeber hatte ein Zeugnis mit ca. 14,5x10 Zentimeter großen Auf- und Abwärtslinien unterschrieben. Nach Ansicht der Richter sei dieses Zeugnis geeignet, bei einem zukünftigen Arbeitgeber den Verdacht hervorzurufen, dass der Unterzeichner sich vom Inhalt des Zeugnisses distanziere. Dies müsse der Arbeitnehmer nicht hinnehmen.

Es sei dem Arbeitgeber zu zumuten ein Arbeitszeugnis in gebräuchlicher Unterschrift zu unterzeichnen und so das Interesse des Arbeitnehmers an einem ordnungsgemäßen Zeugnis zu wahren (Az. 4 Ta 153/05). (mf)

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