Unendliche Geschichte – nächste Etappe

Arbeitszimmer – Werbungskostenabzug erlaubt

10.03.2010
BFH zweifelt am Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer – Finanzverwaltung hat reagiert.

Fürs Erste können Steuerzahler ohne eigenen Arbeitsplatz im Betrieb die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer wieder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.

Seit 2007 dürfen die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Mit dieser Regelung hat der Bundesfinanzhof jedoch zumindest in einigen Fällen erhebliche Probleme und zweifelt an ihrer Verfassungsmäßigkeit. Konkret sind das die Steuerpflichtigen, deren beruflicher Mittelpunkt zwar nicht im Arbeitszimmer liegt, die aber trotzdem keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung haben - zum Beispiel Lehrer oder Außendienstler.

Geklagt hatte ein Lehrerehepaar, das einen Freibetrag für das Arbeitszimmer auf der Lohnsteuerkarte für 2009 eingetragen haben wollte. Sowohl das Finanzgericht Niedersachsen als auch jetzt der Bundesfinanzhof haben diesem Ansinnen im Wege einstweiligen Rechtsschutzes entsprochen. Das bedeutet allerdings auch, dass diese Entscheidung vorläufig ist - ein Urteil im Hauptsacheverfahren durch den Bundesfinanzhof steht noch aus. Das wird auch noch eine Weile auf sich warten lassen, zumal ein Finanzgericht die Frage bereits dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt hat.

Das Bundesfinanzministerium hat jedenfalls prompt auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs reagiert und die Finanzämter angewiesen, Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden oder Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte stattzugeben. Voraussetzung ist, dass die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers entweder mindestens 50 Prozent der gesamten beruflichen Tätigkeit ausmacht oder dass dem Steuerzahler kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Sie können die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer maximal bis zu einer Höhe von 1.250 Euro berücksichtigen lassen.

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