Auch Händler und Distributoren sollen jetzt zahlen

02.05.2002
Nach den Herstellern sind nun auch Händler und Distributoren dran. Letzte Woche verschickte die Gema Schreiben an Systemhäuser und Distributoren, in denen sie ihre Rechte anfordern wollte.

Der Streit um die Gema-Gebühren spitzt sich zu. Darin, dass eine Abgabe zur Sicherung der persönlichen Rechte der Künstler notwendig ist, sind sich alle Beteiligten einig, einzig über die Höhe der Vergütung und über die Pauschalisierung besteht Zwist.

Vor etwa zwei Jahren strengte die Gema einen Prozess gegen HP an. In diesem Rechtsstreit sollte eine Pauschalabgabe für CD-Brenner erstritten werden. Ein bindendes Gerichtsurteil liegt bis heute nicht vor. Nach Auskunft von Hewlett-Packard geht der Prozess im Juni in die nächste Runde. Damals verlangten die Gema-Verantwortlichen eine Pauschalabgabe von rund 20 Mark pro verkauftem Brenner und zwar rückwirkend seit dem 1.1.1998!

Vor zwei Wochen flatterten etlichen Distributoren und Systemhäusern sowie einigen Händlern Schreiben der Gema auf die Schreibtische. Darin fordern die Anwälte der Gema nun diese Gebühren vom Handel. 18 Mark oder neun Euro sollen die Unternehmen pro verkauften Brenner an die Gesellschaft überweisen. Und auch das rückwirkend zum 1.1.1998.

Der Handel kann zwar jetzt diese Abgabe vom Hersteller einfordern. Die großen bekannten Hersteller bilden schon seit Jahren Rücklagen für diesen Fall. Solange es sich um die großen Produzenten von CD-Brennern handelt, wird das auch kein Problem darstellen, doch was ist mit den kleinen taiwanischen und chinesischen Unternehmen, die seit Jahren preisgünstige Brenner nach Europa exportieren? Die sind für den normalen Händler kaum greifbar. Und dann bleibt er eventuell auf den Kosten sitzen. Oder er wendet sich an seinen Distributor, der dann dumm in die Röhre schaut.

Aus der Distributionslandschaft war zu vernehmen, dass keiner der angeschriebenen Firmen diese Forderung so einfach hinnehmen wird. "Neben der Höhe der Forderung pro Brenner, müsse man auch unbedingt über den Zeitraum diskutieren", lautet die einhellige Meinung der Distributoren. Bei einigen großen Distis belaufen sich die Forderungen der Gema auf rund zehn Millionen Euro. Gerade kleinere Unternehmen, die keinerlei Rücklagen gebildet haben, können durch die Forderung der Gema schnell in den Konkurs getrieben werden.

Andersherum sieht sich HP in der Rolle des Sündenbocks. Wenn nur die großen Hersteller zur Kasse gebeten, wo bitte schön bleibt dann das Gleichheitsgebot. Kleine Hersteller von CD-Brennern, die im Ausland sitzen und nicht greifbar sind, können dann ihre Produkte ohne diese "Zusatzsteuer" günstig anbieten, was dann den Wett-bewerb verzerrt.

Hans-Herwig Geyer, Leiter der Pressearbeit bei der Gema be-gründet den Vorstoß so: "Nach einseitiger Kündigung des Media-tionsverfahrens unter Leitung des Bundesjustizministeriums haben wir aufgrund eines Beschlusses der Oberlandesgerichts Stuttgart von unserem Recht Gebrauch gemacht von Herstellern und Importeuren Auskunft einzu-fordern." Nach Angaben der Gema befinden sich in Deutschland rund vier Millionen CD-Brenner. Und bei einer Forderung von 9,20 Euro pro Gerät dürfte ein ganz schönes Sümmchen zustande kommen.

ComputerPartner-Meinung:

Die Gema macht ernst: Obwohl der Musterprozess gegen HP erst im Juni in die nächste Runde geht, versucht sie über die Auskunfts-pflicht der Importeure sich das ihr zustehendes Geld zu sichern. Jeder der CD-Brenner importiert, tritt dementsprechend in Deutschland als Hersteller auf und muss, wenn der Hersteller nicht greifbar ist, auch die Abgabe zahlen. Und das kann teuer werden.(jh)

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