Auch private Umzugskosten sind absetzbar

06.07.2006
Wer privat umzieht, kann das jetzt steuerlich geltend machen.

Die Arbeit der Möbelpacker fällt jetzt auch unter die so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen. Darauf haben sich die Finanzbehörden von Bund und Ländern geeinigt, wie aus einem aktuellen Erlass der Oberfinanzdirektion Koblenz hervorgeht (S 2296b A - St 32 3).

Damit können aus privatem Anlass Umgezogene künftig 20 Prozent der Speditionsrechnung steuerlich geltend machen, wenn sie dem Finanzamt Rechnung und Überweisungsbeleg präsentieren. Wer innerhalb eines Jahres keine weiteren haushaltsnahen Dienstleistungen in Auftrag gegeben hat, etwa für einen Gärtner oder eine Kinderbetreuerin, kann seine Steuerschuld um Speditionskosten von maximal 600 Euro senken. (mf)

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