Urteil zum Wettbewerbsrecht

Auch Wiederverkäufer dürfen abmahnen

28.12.2011

Mehr Möglichkeiten für Zwischenhändler, Großhändler und Wiederverkäufer

Das Landgericht Köln eröffnet so der Gruppe der Zwischenhändler, Wiederverkäufer oder Großhändlern die Möglichkeit, ebenfalls die Beachtung der Vorschriften des Elektrogesetzes voranzutreiben. (oe)
Der Autor Mark Schomaker ist Rechtsanwalt. Er berät und arbeitet in den Schwerpunkten IT-Recht, Wettbewerbsrecht, ElektroG und Vertragsrecht.
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