Aufträge jetzt auch online

16.03.2006

Mit einem Freistellungsauftrag können Sparer ihre Bank anweisen, Zinserträge bis zur Höhe des persönlichen Steuerfreibetrags ohne Abzug von Quellensteuer auszuschütten. Bisher mussten Freistellungsaufträge oder deren Änderungen immer schriftlich beim Kreditinstitut abgegeben werden. Ab sofort geht das auch online, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt - die deutschen Banken und Sparkassen sind verpflichtet, entsprechende Online-Formulare in ihrem Internetauftritt bereitzuhalten.

Die Unterschrift des Kunden wird in diesem Fall durch eine elektronische Authentifizierung ersetzt. In der Regel wird dazu das im Online-Banking bereits übliche PIN-TAN-Verfahren eingesetzt: Nach Eingabe der persönlichen Identifizierungsnummer auf der Website seiner Bank hat der Kunde Zugriff auf das Online-Formular zur Erteilung beziehungsweise Änderung seines Freistellungsauftrags. Die bisher erforderliche eigenhändige Unterschrift ersetzt der Kunde durch Eingabe einer Transaktionsnummer aus seiner persönlichen TAN-Liste.

Wollen Ehegatten einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen, kann ein Partner das Online-Formular für beide ausfüllen. Dabei muss er erklären, dass er vom anderen Ehepartner dazu ermächtigt wurde. Der vertretene Ehegatte erhält dann vom Kreditinstitut eine schriftliche Benachrichtigung und eine Kopie des Freistellungsauftrags. Ist er nicht einverstanden, kann er den gemeinsamen Auftrag widerrufen.

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Marzena Fiok

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