Auftragsrückgang kein Kündigungsgrund

18.12.2003

Spricht ein Arbeitgeber eine Kündigung aus und gibt als Grund dafür einen starken Auftragsrückgang an, so ist diese Kündigung unwirksam. So urteilten die Richter des Frankfurter Arbeitsgerichts in dem aktuellen Fall: Ein Maler und ein Lackierer gingen gegen ihre Kündigungen gerichtlich vor. Der Arbeitgeber, ein Weißbinderunternehmen, hatte zu diesen Kündigungen festgestellt, dass er wegen des starken Auftragsrückgangs "eine Kolonne schließen musste". Dies sei jedoch kein Rechtfertigungsgrund für eine betriebsbedingte Kündigung, befanden die Richter. Der Arbeitgeber hätte vielmehr darlegen müssen, wie sich der Auftragsrückgang auf die Arbeitsplätze, die gekündigt werden sollten, konkret auswirkt. Außerdem sei keine Sozialauswahl getroffen worden, weder Betriebszugehörigkeit noch Lebensalter und Unterhaltspflichten seien geprüft worden. Deshalb erklärte das Gericht die Kündigungen für gegenstandslos (Az.: 9 Ca 4123/03).

Bärbel Zöger

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