Ausbildungskosten

15.03.1996
Der Ausbildungsbetrieb ist grundsätzlich verpflichtet, sämtliche Kosten der Auszubildenden für die Berufsausbildung zu übernehmen. Dazu gehören auch Aufwendungen für auswärtige Unterbringung und Verpflegung, wenn die praktische Ausbildung an einem anderen Ort als dem Sitz des Betriebes erfolgt. Nur wenn die Ausbildung im Ausbildungsbetrieb selbst stattfindet, gehören die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht zu den Ausbildungskosten, weil die Auszubildenden dann bei ihren Eltern wohnen können.Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AZR 994/94 (jlp)

Der Ausbildungsbetrieb ist grundsätzlich verpflichtet, sämtliche Kosten der Auszubildenden für die Berufsausbildung zu übernehmen. Dazu gehören auch Aufwendungen für auswärtige Unterbringung und Verpflegung, wenn die praktische Ausbildung an einem anderen Ort als dem Sitz des Betriebes erfolgt. Nur wenn die Ausbildung im Ausbildungsbetrieb selbst stattfindet, gehören die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht zu den Ausbildungskosten, weil die Auszubildenden dann bei ihren Eltern wohnen können.Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AZR 994/94 (jlp)

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