Wichtig für Händler mit Auslandsbeziehungen

Auslandsgeschäfte im Visier des Fiskus



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Warenlagerung: Betriebsstätte oder nicht?

Eine weitere Neuerung betrifft die Ausnahmen zur Begründung einer Betriebsstätte. Bisher wertet der Fiskus Einrichtungen zur Lagerung oder Auslieferung von Waren nicht als Betriebsstätte. Auch dies soll sich künftig ändern. Keine Betriebsstätte liegt demnach nur dann vor, wenn in der Einrichtung nur vorbereitende oder unterstützende Tätigkeiten für das Mutterunternehmen ausgeübt werden. Im Zuge der Neuregelung könnten viele Unternehmen plötzlich weitere Betriebsstätten unterhalten. Firmen sollten die betriebliche Funktion von Waren- oder Auslieferungslagern hinterfragen, um Grenzfälle zu vermeiden.

Im Fokus der Neuerungen steht auch das Thema "Verrechnungspreise". Rechnungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften bieten Spielräume, die Steuerschuld zu reduzieren. Hier sollen die Gestaltungsmöglichkeiten weiter eingeschränkt werden. Insbesondere der Verrechnung immaterieller Wirtschaftsgüter werden künftig enge Grenzen gesetzt. Zudem ist vorgesehen, durch verschärfte Dokumentationspflichten mehr Transparenz zu schaffen. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzämter bei einer Betriebsprüfung künftig auch eine genaue Dokumentation der Verrechnungspreise anfordern. Firmen sollten sich auf einen erhöhten Verwaltungsaufwand einstellen und dies bei ihrer Personalplanung berücksichtigen.

Der Aktionsplan der G20-Staaten ist noch nicht abgeschlossen. Nichtdestotrotz sollten Firmen die Entwicklung genau im Blick behalten und die Organisation ihrer Auslandsaktivitäten rechtzeitig an die neuen Steuerregeln anpassen. Ziel sollte sein, Firmenstrukturen so zu gestalten, dass sie bei den Finanzbehörden keinen Verdacht auf "agressive Steuerplanung" wecken.

Stefan Rattay ist Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht bei der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz am Standort Aachen (www.wws-gruppe.de).

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