Ausweichstrecke doch versichert

05.02.2004

Ein Angestellter kann bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg auch dann unter Unfallversicherungsschutz stehen, wenn er nicht den direkten Weg, sondern eine "sinnvolle" Ausweichstrecke wählt. Darauf weist der Infodienst GmbH-Steuerpraxis hin. Auch die Fahrt über einen Umweg stehe unter Versicherungsschutz, wenn der gewählte Ausweichweg weniger zeitaufwändig, sicherer, übersichtlicher, besser ausgebaut oder kostengünstiger als der kürzeste Weg ist und der Arbeitnehmer die Wegstrecke nicht aus rein privaten Gründen gewählt hat. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.

Az. L 4 (2) U 50/02 Bärbel Zöger

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