Autoritärer Führungsstil ist kein Mobbing

22.02.2005
Für einen Mobbingvorwurf muss ein Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten eine bösartige Motivation nachweisen. Er muss beweisen, dass dieser zumindest damit hätte rechnen können, ihn durch seine Vorwürfe gesundheitlich zu schädigen. Das haben die Landesarbeitsgerichte Schleswig-Holstein und Berlin in zwei ähnlich gelagerten Fällen entschieden.

Für einen Mobbingvorwurf muss ein Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten eine bösartige Motivation nachweisen. Er muss beweisen, dass dieser zumindest damit hätte rechnen können, ihn durch seine Vorwürfe gesundheitlich zu schädigen. Das haben die Landesarbeitsgerichte Schleswig-Holstein und Berlin in zwei ähnlich gelagerten Fällen entschieden.

Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte eine langjährige Betriebsrätin die Fronten gewechselt und arbeitete fortan als Personalleiterin. Mit der Aufgabe, für eine Kostenreduzierung im Personalwesen zu sorgen, war sie überfordert, es kam zu Reibereien mit dem Geschäftsführer. Dieser legte außerdem einen autoritären Führungsstil an den Tag, die Frau fühlte sich schikaniert und erkrankte an Depressionen. Sie verklagte den Geschäftsführer auf ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro.

Das LAG Berlin wies die Klage ab: Nicht jeder unberechtigte Vorwurf des Vorgesetzten sei Mobbing. Der Arbeitnehmer müsse dem Vorgesetzten daher ein rechtswidriges und schuldhaftes Fehlverhalten nachweisen. Es genüge nicht, so die Richter, jeden unsensiblen Führungsstil unter Mobbing einzuordnen (Az. 16 Sa 2280/03)..

Kein Mobbing bei typischen arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen, entschieden auch die Richter des LAG Schleswig Holstein (Az. 3Sa 542/03). In diesem Fall hatte ein Betriebsrat häufig mit dem intoleranten Gesellschafter über die Betriebsbedingungen gestritten und war aufgrund der Auseinandersetzungen psychisch erkrankt. Doch für die Annahme eines Mobbingvorwurfs fehle es an einer verwerflichen Motivation des Gesellschafters, so das Gericht. Solch eine könne sich etwa aus Neid, Missgunst oder purem Sadismus ergeben. (mf)

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