Auszubildende unter besonderem Schutz

Azubis – was ist, wenn die Pleite droht?

18.02.2010

Berufsschule informieren

Im Falle einer Beendigung hat sich der Auszubildende rechtzeitig arbeitssuchend zu melden. Zudem sollte eine Kontaktaufnahme mit der Berufsschule erfolgen, damit u.a. die Möglichkeit der Unterrichtsfortsetzung geklärt werden kann. Weiterhin sollte Ausbilder und Auszubildender an der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz mitwirken, insbesondere kann der neue Ausbildungsbetrieb, der einen Auszubildenden übernimmt, dessen Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet wurde aufgrund Schließung, Stilllegung oder Insolvenz, einen Zuschuss in Form eines Ausbildungsbonus - bis zu 6.000 Euro - bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Quelle: www.arag.de

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