Baulärm begründet Mietminderung

03.02.2000

Sind angemietete Gewerberäume täglich während der Arbeitszeit acht Stunden lang wegen Baulärms nicht für den vereinbarten Mietzweck zu gebrauchen, so ist der Mietzins für den gesamten Tag gemindert, auch wenn in den 16 arbeitsfreien Stunden keine Beeinträchtigung vorliegt. Wie hoch die Mietminderung anzusetzen ist, hängt von der Intensität der Lärmbelästigung ab (Kammergericht Berlin, Az.: 8 U 5397/97). (jlp)

Zur Startseite