Schmiergeldaffäre

Befangenheitsantrag hemmt Media-Markt-Prozess zum Auftakt

06.06.2012

"Reichlich Bargeld im Gepäck"

Initialen müssen reichen: So hat die Gerichtstafel im Landgericht Augsburg den Media-Markt-Prozess angekündigt.
Initialen müssen reichen: So hat die Gerichtstafel im Landgericht Augsburg den Media-Markt-Prozess angekündigt.

Ausgangspunkt der Bestechungsaffäre waren die sogenannten "Promotoren" – das sind jene Verkäufer, die in einem abgegrenzten Bereich innerhalb des Media Markts zum Beispiel DSL-Verträge verkaufen. Diese Verkäufer stammen nicht von den Anbietern oder dem Media Markt selbst, sondern von darauf spezialisierten Agenturen, wie es die Agentur Marketing Vision des Angeklagten N. war.

Die Ermittlungen haben ergeben, dass vom Frühjahr 2005 an ausschließlich Promotoren der Agentur von Marketing Vision (oder ihrer Tochtergesellschaften) vom Media Markt mit dem Verkauf von DSL-Verträgen beauftragt worden waren – obwohl die Agentur rund vier Millionen Euro Schulden drückten und andere Angebote günstiger waren.

Die Staatsanwaltschaft will herausgefunden haben, dass Agenturchef Peter N. den Regionalleiter Bruno Herter – eine Urlaubsbekanntschaft – mit etwa 5 Millionen Euro geschmiert haben soll, um an Aufträge in Höhe von insgesamt etwa 65 Millionen Euro zu kommen. Ein Teil des Bestechungsgeldes sei von Herter an den Media-Markt-Deutschland-Chef Michael Rook weitergegeben worden. Sie wollten sich auf diese Weise "eine fortlaufende Einnahmequelle von erheblichem Umfang" verschaffen, erklärt die Staatsanwaltschaft. Einmal im Monat sei N. aus Wetzlar Richtung Ingolstadt zur Zentrale von Media-Saturn aufgebrochen, um Herter zu besuchen – "mit reichlich Bargeld im Gepäck", wie es in einem Artikel der Wirtschaftswoche gestanden war.

Herter und N. sollen mittlerweile umfangreiche Aussagen gemacht und die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt haben. Die beiden sollen den Deal eingefädelt und Rook zur Rückendeckung mit eingebunden haben. Rook soll aber bisher seine Unschuld beteuern. Ob Rook während des Prozesses aussagen wird, steht noch nicht fest. Sein Anwalt erklärte am ersten Tag, dass Rook erstmal zuhören werde.

Im Falle einer Verurteilung dürften Schadenersatzforderungen auf die Angeklagten zukommen, wie aus Unternehmenskreisen zu hören ist. Parallel dazu hat Media-Saturn seine internen Kontrollen mittlerweile verschärft. Es gibt mittlerweile einen Ombudsmann, an den sich Mitarbeiter wenden können. Zudem wurde das Personal in der Compliance-Abteilung aufgestockt und Mitarbeiter geschult. (tö)

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