Begriffserklärung: Biometrie

02.11.1999

Unter biometrischer Identifikation versteht man die Erkennung von Personen anhand physiologischer oder verhaltensbedingter Merkmale. Solche primären Kennzeichen, wie zum Beispiel Fingerabdruck, Handgeometrie, Venenmuster, Gesicht, Netzhaut, Stimme oder Lippenbewegungen beim Sprechen, sind bei jedem Menschen einzigartig. Gegenüber technischen Systemen geschieht der Identitätsnachweis bisher in der Regel durch sekundäre Merkmale, wie Karten, Schlüssel oder Paßwörter. Biometrische Verfahren zur Personenidentifikation werden seit einigen Jahren in der Kriminalistik, in der Gebäudeüberwachung und im militärischen Bereich eingesetzt. (tö)

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