Behindertengerechte Internetseiten werdenschon bald zur Pflicht

20.11.2003
Seit Anfang 2003 gilt mit Paragraph 11 des Bundesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG),dass Internetauftritte von öffentlichen Einrichtungen auch für behinderte Menschen grundsätzlich erfassbar seinmüssen. Das heißt, dass die öffentliche Verwaltung sämtliche Online-Dienste behindertengerecht - also "barrierefrei - zur Verfügung zu stellen hat. Dies gilt zunächst nur für Bundesbehörden. Für die Umsetzung auf niedrigerer Ebenesind die folgenden Ratschläge hilfreich.

Im ersten Schritt nimmt das Gesetz Bundeseinrichtungen in die Pflicht, den barrierefreien Webzugang zu realisieren. Länder und Kommunen haben noch etwas Zeit, um die Details zur Umsetzung des Gesetzes auszuarbeiten. Das BGG sieht vor, dass innerhalb von drei Jahren alle bestehenden Websites umgestaltet werden müssen, die von öffentlichen Einrichtungen stammen oder die der Bund bezuschusst. Wenn sich jedoch die Websites speziell an Behinderte richten oder neu geschaffen werden, läuft die Frist bereits Ende 2003 ab.

Barrieren im Internet

Der barrierefreie Zugang zu Websites ist heute zwar schon in Ansätzen verwirklicht, doch von den gesetzlichen Vorgaben des BGG sind die meisten Internetauftritte noch weit entfernt. Derzeit erhalten beispielsweise Blinde schon mit so genannten Screenreadern - wie dem IBM Homepage Reader oder dem Webformator von Audiodata - Zugang zu den Inhalten der angesteuerten Websites. Dies funktioniert jedoch nicht bei jeder, da die Software nur die Inhalte solcher Seiten auslesen kann, die im HTML-Code entsprechend programmiert sind. Fehlen Beschreibungen zu den dargestellten Elementen, liest die Software nur den für den Benutzer unverständlichen HTML-Code aus.

Sind aber Seiten- und Objekt-beschreibende Informationen im HTML-Code vorhanden, leiten die Screenreader die Informationen an Sprachausgabeprogramme oder an eine an den PC angeschlossene Braille-Zeile weiter.Eine solche Braille-Zeile wird zusätzlich zur Tastatur an den PC angeschlossen und ermöglicht die Ausgabe von Text in Blindenschrift, die mit kleinen, sich hebenden und senkenden Stiften dargestellt wird. Für Screenreader ungeeignet sind Grafiken oder Videos ohne erklärende Textelemente. Auch Websites, die nur für einige Browsertypen und Betriebssysteme entwickelt sind, verwehren Nutzern von speziellen Browsern, wie "Blindows" für Blinde, den vollen Zugang.

Richtlinien für den barrierefreien Zugang

Das BGG geht von der Grundlage aus, dass Websites für jeden Anwender mit jedem beliebigen Browser und jeder technischen Ausstattung im vollen Umfang zugänglich und nutzbar sind. Dafür hat die Bundesregierung technische Standards bestimmt, die die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) abdeckt. Diese BITV-Richtlinien enthalten die Bestimmungen der Web-Accessibility-Initiative (WAI), einem Organ des World-Wide-Web-Consortiums (W3C). Dieses Konsortium definiert Standards - wie den für die Programmiersprache HTML - und ist für die Weiterentwicklung im Internet verantwortlich.

So müssen beispielsweise Abkürzungen in jedem Dokument einmal ausgeschrieben und Websites logisch aufgebaut werden, um eine mühelose Navigation zu gewährleisten. Zudem besagt die BITV, dass für jedes visuelle oder audiovisuelle Element ein äquivalentes Textelement verfügbar sein soll. Damit erhalten beispielsweise Links eine zusätzliche Erklärung, die im HTML-Code eingebettet ist. Erst so lesen Screenreader nicht nur den Begriff "Link" vor, sondern auch dessen Ziel.

Auf das Webdesign kommt es an

Besonders bei der Gestaltung des Internetauftritts verlangt das BGG eindeutige Bezeichnungen und klare Strukturen. So müssen alle Frames, also Rahmen, die Websites in unterschiedliche Einheiten unterteilen, eindeutig bezeichnet sein. Besonders bei Tabellen, die als gestalterisches Hilfsmittel oder aber als Datentabelle eingesetzt werden können, fordert der Gesetzgeber mehr Eindeutigkeit. Webdesigner haben darauf zu achten, dass jede Zelle einer Datentabelle mit mehreren Zeilen und Spalten eindeutig betitelt ist.

Ferner bestimmt das BGG, dass Tabellen nicht zur Text- und Bildgestaltung verwendet werden. Zukünftig sollen Webdesigner die CSS-Methode (Cascading Style Sheet) konsequent verwenden und damit den Inhalt von Websites klar von deren Formatierung trennen. Zudem müssen elementare Grafiken oder Videos erklärende Textelemente beinhalten, damit vor allem Blinde Informationen über ein Bild erhalten können. Bei der Farbwahl müssen Webdesigner auf den Grundsatz achten, dass auch Personen mit Farbsehschwächen die Informationen erkennen.

Websites sollen nach den Maßgaben des BGG außerdem unabhängig von der Auflösung und dem verwendeten Browser komplett auf dem Display dargestellt werden. Seh- und motorisch behinderte Anwender profitieren davon, dass sie Inhalte, zum Beispiel Buttons und Eingabefelder, auf dem Bildschirm mit bestimmten Programmen stark vergrößern können, bis diese problemlos mit der Maus ansteuerbar sind.

Umsetzung und Chancen

Barrierefreie Internetauftritte eröffnen gerade behinderten Menschen ein Leben mit dem kompletten Informationsangebot des Internet und ermöglichen bequeme Behördengänge vom heimischen PC aus. Allerdings sind die Richtlinien des BGG komplex und bedürfen einer professionellen Umsetzung. Bereits heute verfügen Spezialisten bei der IT-Services and Solutions GmbH(it‘) über das Know-how, Websites nach den BGG-Richtlinien zu analysieren und den Vorgaben entsprechend barrierefrei zu gestalten.

Weitere Informationen unter www.itsas.de.

Steffen Graf ist Leiter E-Business Integration bei der IT-Services and Solutions GmbH (it') mit Hauptsitz in Chemnitz.

Surftipps

Richtlinien des W3C:

www.w3.org/tr/uaag10

Homepage des Behindertenbeauftragten:

www.behindertenbeauftragter.de/

BGG:

www.behindertenbeauftragter.de/files/1027946170.39/gleichstellungsgesetz.pdf

Facts & Figures

Die IT-Services and Solutions GmbH (it') mit Hauptsitz in Chemnitz, eigenständiges Mitglied im Verbund IBM Global Services und zertifizierter SAP-Mittelstandspartner, versteht sich als branchenkompetenter Partner für hochwertige IT-Beratung und -Umsetzung. Mit 1.300 Mitarbeitern an bundesweit 14 Standorten richtet sich it' an innovations- und wachstumsorientierte Unternehmen aus Industrie, öffentlichem Bereich, Handel, dem Banken- und Versicherungsgewerbe sowie der Telekommunikation.

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