Behörden müssen helfen

22.03.2007

Der Bundesgerichtshof hat in einer aufsehenerregenden Entscheidung (Az.: III ZR 302/05) darauf hingewiesen, dass bei langsamer Behördenarbeit ein Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

In einer Mitteilung führt der Bundesgerichtshof dazu aus: "Jede Behörde hat die Amtspflicht, Anträge mit der gebotenen Beschleunigung zu bearbeiten." Wenn die Überlastung eines zuständigen Beamten eine solche Beschleunigung nicht zulässt, so haben nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch die übergeordneten Stellen für entsprechende Abhilfe zu sorgen. Dem Grundsatz nach besteht nach Auffassung der Bundesrichter insoweit ein Schadensersatzanspruch gegen das entsprechende Bundesland.

RA Thomas Feil/MF

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