Bei Angeboten auf der Homepage kann es Abmahnungen hageln

27.05.1999

MÜNCHEN: Freiheit und Abenteuer im Internet: Surfer lieben das Web, gerade weil der Gesetzgeber noch keine Grenzen gezogen hat. Fachhändler mit eigener Homepage sehen aber durch Abmahnungen ihre Existenz bedroht."Selbst ein gewissenhafter Fachhändler hat keine Chance, sich zu wehren und sicher vor Abmahnungen zu sein", stellt Lars Brückner von Pincode, technischer Fachhandel für EDV und Kommunikation, entnervt fest. Brückner weiß, wovon er redet, denn sein Unternehmen erhielt eine Abmahnung und mußte zahlen: "Die von uns auf der Homepage beworbene Grafikkarte Ô3D ExplorerÈ von Asus verletzte nach Meinung mehrerer Gerichte das Markenrecht der Marke Explorer."

Fazit für Pincode: Der Fachhändler konnte zwar einen Vergleich erwirken, mußte aber 1.500 Mark an den Hersteller zahlen und die Kosten für seinen Rechtsanwalt übernehmen. "Damit hat uns das Vergehen gegen Asus, nämlich die Marke 3D Explorer nicht zu prüfen, knapp 4.000 Mark gekostet, ohne daß wir ein Exemplar verkauft hätten", so Brückner weiter.

Hersteller mit eingetragenen Marken berufen sich laut Brückner auf geltende Rechtsprechung, "wonach jedes einzelne Produkt, jeder Name von jedem Händler auf markenrechtsverletzende Handlungen überprüft werden soll."

Gerade für kleinere Händler kann diese Forderung des Gesetzgebers aber zum Problem werden, da eine solche Recherche - zumindest in Deutschland - sehr aufwendig ist. "Ich habe weder die Zeit noch das Geld und auch nicht das Personal, jedes einzelne Produkt zu überprüfen. Außerdem ist beispielsweise in Deutschland eine Online-Recherche gar nicht möglich. Überprüfen kann man Produkte nur beim Deutschen Patentamt in München - direkt vor Ort", stellt der Fachhändler fest. Brückners Konsequenz: "Ich werde auch weiterhin Produkte unter dem Namen auf der Homepage anbieten, unter dem sie bekannt sind. Aber ich lasse mich dabei auf ein Risiko ein." Seine Forderung lautet denn auch dementsprechend: "Nationales Recht kann derzeit nicht einfach auf das Internet übertragen werden - und dementsprechend auch das geltende Markenrecht nicht. Es müssen international geltende Gesetze entwickelt werden, denn derzeit ist die Situation einfach unhaltbar." (ch)

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