Auf die Bilanzierungsmethode kommt es an

Bei Leasingverträgen genau hinschauen

06.04.2009
Wie Sie beim Leasing finanzielle Nachteile vermeiden können, sagt Andreas Stamm.

In Krisenzeiten sind Finanzierungen abseits der klassischen Darlehen der Kreditinstitute gefragt. Egal ob Fahrzeuge, Maschinen oder IT: Für viele Unternehmen gewinnen jetzt Leasingverträge zusätzlich an Attraktivität. Doch ein übereilter Abschluss von Leasingverträgen ist gefährlich. Bei Bilanzierung nach IFRS (International Financial Reporting Standards) ergeben sich zum Teil fundamentale Unterschiede in der bilanziellen Zuordnung und Bewertung von Leasingobjekten im Vergleich zum HGB. Für Unternehmen können finanzielle Nachteile entstehen.

Schon heute ist IFRS gegenwärtig. Perspektivisch werden viele Firmen, die aktuell nach HGB (Handelsgesetzbuch) bilanzieren, eine IFRS-Umstellung in Erwägung ziehen. Auf viele Leasingnehmer kann dann in der Umstellungsphase der Bilanzierung eine Überraschung warten. Der internationale Rechnungslegungsstandard IFRS beantwortet die bilanzielle Einordnung von Leasingverträgen zum Teil abweichend zu den handelsrechtlichen Regelungen. Die bilanziellen Folgen auf Ergebnis und Eigenkapital des Unternehmens sind für den Einzelfall zu ermitteln. So können sich aus einer von den HGB-Regeln abweichenden Zuordnung des Leasinggegenstandes zu dem Leasingnehmer für diesen positive Eigenkapitaleffekte ergeben.

Die IFRS-Regelungen eröffnen bei der bilanziellen Qualifikation von Leasingverträgen einen breiten Ermessensspielraum. Grundsätzlich gilt: Das Leasingobjekt wird in der Bilanz des wirtschaftlichen Eigentümers aktiviert. Ob nun der Leasinggeber oder der Leasingnehmer der Eigentümer ist, hängt von komplexen Bestimmungen ab, die im Einzelfall zu überprüfen sind. Das große Ermessenspotenzial ist Chance und Risiko zugleich. In manchen Fällen haben die Vertragsparteien ein faktisches Bilanzierungswahlrecht. Unternehmen sollten nicht nur die Preiskonditionen von Leasingverträgen kritisch prüfen. Es empfiehlt sich, alle vertraglichen Auswirkungen auf Eigenkapital und Ergebnis genau unter die Lupe zu nehmen. Eine vorausschauende Gestaltung von Neuverträgen oder eine Nachbesserung von Altverträgen zahlt sich dauerhaft aus.

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