Regelmäßiger Cannabis-Konsum

Bekifft unterwegs – Führerschein weg

18.06.2009
Die Fahrerlaubnis wird auch ohne medizinisch-psychologisches Gutachten entzogen.

Wer täglich Cannabis zu sich nimmt und das auch zugibt, darf nicht mehr Auto fahren. Die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist nicht nötig, denn die Vermutung, dass der Konsument völlig ungeeignet zum Führen eines Kfz ist, ist nicht widerlegbar. Darauf weist die Haufe-Online-Redaktion (www.haufe.de/recht) hin.

Mit Cannabis wenig Chancen vor Gericht

Die Vertretung eines überzeugten Cannabis-Konsumenten im Vorgehen gegen den Entzug der Fahrerlaubnis ist schwer bis aussichtslos: Die Vermutung, dass ein Konsument, der sich regelmäßig der Droge bedient, nicht geeignet zum Führen eines Kfz ist, kann nämlich nicht widerlegt werden. Auch nicht durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten.

Das Argument, erst durch Einholung eines solchen Gutachtens könne geklärt werden, ob dem Mandanten die Fahreignung fehle, wird bei Richtern daher auf Granit stoßen. So geschehen auch in einem kürzlich vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall: Ein Mann hatte bei einer Verkehrskontrolle zugegeben, seit längerer Zeit nahezu täglich Cannabis zu nehmen. Seine Klage hatte keinen Erfolg.

Der Kläger war im Februar 2005 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen; ein toxikologisches Gutachten ergab, dass er Cannabis konsumierte. Daraufhin entzog ihm die Stadt Baden-Baden im Juli 2005 die Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung, da er die Einnahme von Cannabis nicht vom Führen eines Kraftfahrzeuges trenne.

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