Nur nicht provozieren lassen

Beleidigende Gesten im Straßenverkehr

04.11.2008
Wer seiner Meinung über andere allzu freimütig und gestenreich Ausdruck verleiht, riskiert einen Strafbefehl und eine zum Teil saftige Geldstrafe.

Zunge rausstrecken: 150 Euro. Vogel zeigen: 1.000 Euro. Der seit der Fußball-WM 94 legendäre Stinkefinger kann sogar bis zu 4.000 Euro kosten. Und wenn der Vordermann noch so nervt, der Hintermann drängelt oder ein dreister Zeitgenosse den anvisierten Parkplatz blockiert - als eine von vielen Regeln im Straßenverkehr gilt: Nur nicht provozieren lassen. Wer seinem Ärger über andere Verkehrsteilnehmer mit eindeutigen Gesten Luft macht, risikiert saftige Geldstrafen.

Juristisch kann es sich bei Vogel, Stinkefinger und Co. nämlich um eine Beleidigung handeln. Sie wird als Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgebung der Missachtung oder Nichtachtung definiert. Das ist eine Straftat, und da hört der Spaß auf. Gemäß § 185 StGB kann eine Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden. Bei tätlichen Beleidigungen kann es nach Aussage der Arag-Experten sogar zu Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren kommen. Wird eine Beleidigung auf der Stelle erwidert, kann der Richter laut § 199 StGB beide oder einen Beteiligten für straffrei erklären.

Tagessätze varrieren je nach Einzelfall

Für Beleidigungen im Straßenverkehr werden üblicherweise Geldstrafen verhängt. Da es hier aber keinen einheitlichen Strafenkatalog gibt, variiert das Strafmaß. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters, die Umstände der Tat - wer hat wen, wann, wo, wie beleidigt - und nicht zuletzt das Gericht, vor dem verhandelt wird, spielen eine Rolle.

Das Maß aller Dinge ist jedoch der Tagessatz, erklären die Arag-Experten. Seine Höhe ergibt sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen, geteilt durch 30, ist jedoch auf einen Höchstsatz von 5.000 Euro beschränkt. Meist werden für eine Beleidigung 10 bis 30 Tagessätze verhängt. So kann beispielsweise das Zeigen eines Vogels 20 bis 30 Tagessätze kosten. Bei einem angenommenen monatlichen Nettoeinkommen des Delinquenten von 1.500 Euro wären damit 1.000 bis 1.500 Euro fällig. Die rausgestreckte Zunge liegt mit durchschnittlich 150 Euro eher am unteren Ende der Skala.

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