Rauswurf ohne Abmahnung

Beleidigung des Arbeitgebers im Facebook-Profil

19.03.2013

Praxishinweis:

Datenschutzrechtlich wird immer wieder diskutiert, ob Arbeitgeber überhaupt berechtigt sind, Facebook-Profile ihrer Mitarbeiter zu lesen. Insofern sind die rechtlichen Entwicklungen des Arbeitnehmerdatenschutzes zu beobachten. Jedenfalls wenn andere Mitarbeiter oder Geschäftspartner auf Einträge aufmerksam machen und eventuell sogar eine Reaktion verlangen, kann der Arbeitgeber zum Einschreiten berechtigt - und aufgrund seiner Fürsorgepflicht gegebenenfalls sogar verpflichtet sein. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Büro Bochum: Tel. 0234 68779-0, Büro Essen: Tel. 0201 95986-0, Internet: www.aulinger.eu

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