Beleidigungen von Kunden - rechtliche Konsequenzen

12.06.2006
Wer Kunden grob beleidigt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig hat festgestellt, dass rüde Umgangsformen gegenüber Kunden nicht vom Arbeitgeber geduldet werden müssen. In dem zu entscheidenden Fall hat eine Sportartikelverkäuferin eine Kundin mit den Worten abgefertigt: "Nun werden Sie aber nicht so pissig".

Die Kundin hatte defekte Inline-Skater umtauschen wollen. Zuvor hatte die Geschäftsführung in einem Rundschreiben darauf hingewiesen, dass Reklamationen besonders freundlich abzuwickeln seien. Der Mitarbeiterin wurde fristlos gekündigt. Das Landesarbeitsgericht stellte deutlich fest, dass eine bloße Unfreundlichkeit oder eine "schlechte Laune" erst dann eine Kündigung rechtfertige, wenn vorher eine Abmahnung ausgesprochen wurde. Bei der Formulierung "pissig" handelt es sich jedoch um eine grobe Beleidigung.

Dem Arbeitgeber werde dadurch schweren Schaden zugefügt, so dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei (5 Sa 309/98). (RA Thomas Feil/mf)

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