Berufsunfähigkeit durch Heuschnupfen

07.06.2006
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte genaue Angaben über Vorerkrankungen machen.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, möchte sich für den Fall absichern, dass er seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.

ARAG Experten raten, bei Vertragsabschluss unbedingt ehrliche Angaben zu Vorerkrankungen zu machen. Genau das tat eine Kundin und gab an, unter Heuschnupfen zu leiden. Trotzdem durfte sie die gewünschte Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Einige Zeit später musste sie wegen Atembeschwerden ihren Job an den Nagel hängen und wollte nun auf die Versicherungsleistung zurückgreifen. Doch der Versicherer lehnte mit der Begründung ab, dass sie eben diese Atembeschwerden nicht angegeben hatte.

Doch die Richter waren anderer Ansicht, denn die Atemnot ist unmittelbare Folge des Heuschnupfens - und diese Allergie hatte sie sehr wohl angegeben (OLG Frankfurt, AZ: 7 U 220/04). (mf)

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