Berufsunfähigkeit: Nachversicherungsoption beachten

29.05.2006
Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man prüfen, ob das ins Auge gefasste Angebot eine Nachversicherungsgarantie vorsieht.

Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man prüfen, ob das ins Auge gefasste Angebot eine "Nachversicherungsgarantie" vorsieht - ob also eine spätere Erhöhung des Versicherungsschutzes auch ohne erneute Risikoprüfung möglich ist. Denn wenn sich die Lebensumstände etwa durch Heirat, Kinder oder einen neuen, besser bezahlten Job ändern, reicht die anfangs vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente meist nicht mehr aus, um die Kosten der Familie zu decken, falls man durch Krankheit oder Unfall dauerhaft berufsunfähig wird und sein Geld nicht mehr selbst verdienen kann.

Ohne Nachversicherungsgarantie kann eine Erhöhung der BU-Rente aber an den Gesundheitsfragen des Versicherers scheitern, wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten seit Abschluss des Vertrages verändert hat. Schon kleine Zipperlein wie eine Hausstaub-Allergie oder gelegentliche Kopfschmerzen können eine Erhöhung der BU-Rente verhindern oder den Versicherer zu Zuschlägen oder zum Ausdünnen des Versicherungsschutzes veranlassen.

Der Verzicht auf eine erneute Risikoprüfung bei einer Anpassung des Versicherungsschutzes wird von den Unternehmen in der Regel zu festen Anlässen angeboten. Eingeschlossen sein sollten familiäre Ereignisse wie Heirat und die Geburt von Kindern, aber auch berufliche Veränderungen wie Abschluss einer Ausbildung, Meisterprüfung, Hochschulexamen, Wechsel in die berufliche Selbstständigkeit, Gehaltssteigerungen oder Kürzung der betrieblichen Altersversorgung. Auch der Kauf oder Bau einer Immobilie mit entsprechenden Kreditverpflichtungen kann Anlass zur Erhöhung des Berufsunfähigkeitsschutzes geben.

Wichtig ist, bis zu welchem Alter die Erhöhungsoption ausgeübt werden kann - oft nur bis zum 40. Lebensjahr - und welche Antragsfristen nach Eintritt des maßgeblichen Ereignisses gelten: Die meisten Unternehmen gewähren drei, besser aber sechs Monate.

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