Besser bei der Wahrheit bleiben

17.08.2006

Wer den Versicherer täuscht, bekommt im Ernstfall keine Leistungen. Das bestätigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Arnsberg (Az. 4 O 511/05).

Der Kläger hatte im Antrag zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei den Fragen zu Vorerkrankungen lapidar "Vorsorgeuntersuchung ohne Befund" eingetragen. Gegenüber dem Versicherungsberater hatte er mündlich geäußert, vor ein paar Jahren wegen Rückenschmerzen und Magenproblemen behandelt worden zu sein, das sei aber "nicht mehr akut".

In Wirklichkeit war der Mann regelmäßig wegen degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule und stark erhöhtem Blutdruck in Behandlung gewesen. Als er wegen dieser Erkrankungen schließlich nicht mehr arbeiten konnte, wollte er Rente vom BU-Versicherer. Der Versicherer fühlte sich durch die Falschangaben arglistig getäuscht und wollte deshalb nicht zahlen.

Die Richter am LG Arnsberg bestätigten die Auffassung der Versicherungsgesellschaft. Dem Kläger musste klar sein, dass er die Antragsfragen unvollständig beantwortet hat. Seinen Gesundheitszustand habe er bewusst verharmlost. Auch die Benennung des Hausarztes im Antragsformular, mit der sich der Kläger versucht hatte zu entlasten, ersetze nicht die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen. Der Versicherer braucht nun nicht zu zahlen.

Mehr zum Thema Vorsorge lesen Sie bei www.moneytimes.de.

Marzena Fiok

Zur Startseite