Bestechung: Philips gibt weitere Details bekannt

28.08.2006
Nachdem Philips vergangene Woche die Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen Ex-Mitarbeiter bestätigt hat, äußert man sich jetzt auch detailliert zu den Bestechungsvorwürfen.

Nachdem Elektronikkonzern Philips vergangene Woche die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen frühere Mitarbeiter wegen des Verdachts der Bestechung bestätigt hat, äußerste man sich heute erstmals detailliert zu den Vorkommnissen.

So habe es im Unternehmensbereich Philips Elektro-Hausgeräte in den Jahren 2000 bis 2003 Vertriebsaktivitäten gegeben, bei denen Angestellten von Kunden durch Mitarbeiter von Philips Geschenke angeboten wurden. Der Wert der Geschenke war dabei abhängig vom Auftragsvolumen mit Elektro-Hausgeräten. Die angebotenen Sachgeschenke reichten dabei von Gutscheinen für Kosmetikartikel bis hin zu hochwertigen Uhren. "Nach jetzigem Kenntnisstand beträgt der Wert der Prämien insgesamt rund 230.000 Euro", so eine Unternehmenssprecherin.

In der Sache ermittle die Staatsanwaltschaft aktuell unter anderem gegen 23 Personen, die zum Zeitpunkt der Aktivitäten bei Philips im Unternehmensbereich Elektro-Hausgeräte beschäftigt waren, wegen Verstoß gegen §§299 und 300 StGB, Bestechlichkeit bzw. Bestechung auch in besonders schwerem Fall.

"Im Jahr 2003 haben Mitarbeiter des Bereichs Elektro-Hausgeräte realisiert, dass diese Vertriebsaktivitäten potenziell im Konflikt mit bestehender Gesetzgebung und den Geschäftsgrundsätzen von Philips stehen", heißt es in der offiziellen Stellungnahme weiter. "Daraufhin wurden die Aktivitäten gestoppt und der Vertrieb darüber informiert, dass es aus rechtlichen Gründen keine vergleichbaren Aktionen mehr geben würde."

Um zu verhindern, dass sich vergleichbare Fälle zukünftig wiederholen, habe die Geschäftsführung der Philips GmbH die Anweisung erteilt, dass alle entsprechenden Vertriebsmaßnahmen zukünftig mit der Rechtsabteilung abzustimmen und auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen sind. Bereits in den vergangenen Jahren habe Philips die Trainingsmaßnahmen zu den Geschäftsgrundsätzen intensiviert, um dadurch Aufklärungsarbeit zu leisten und das Bewusstsein für mögliche Gesetzesverstöße zu schärfen.

"Wir gehen davon aus, dass durch diese Schritte die erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden, um vergleichbare Vorfälle zukünftig auszuschließen", betont man bei Philips. Im vorliegenden Fall werde man weiter "nach besten Kräften" mit der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft zusammen arbeiten, um eine vollständige Aufklärung des Falles zu gewährleisten. (mf)

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