Wer arbeitet, ist der Dumme

Besuchswochenenden und Finanzamt

10.11.2011

Verfassungsbeschwerde aussichtslos

Dem schloss sich auch das FG Rheinland-Pfalz an und wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die zu dieser Frage erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen habe, was die Aussichtslosigkeit der Verfassungsbeschwerde belege.

Die Revision wurde nicht zugelassen, da die verfassungsrechtlichen Aspekte bezüglich des Streitfalls geklärt seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Passau empfiehlt, dies zu beachten und ggf. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.pani-c.de

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