Betriebliche Altersversorgung: Wie sich Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer absichern lassen

05.10.2006
Aus einem attraktiven Vorsorgemodell für den Geschäftsführer kann vor allem für kleine Unternehmen schnell eine finanzielle Bedrohung entstehen. Klaus Günther erklärt, wie man beide Seiten absichert.

Pensionszusagen gelten seit Langem als nützliches Instrument zur betrieblichen Altersversorgung von GmbH-Geschäftsführern. Sie bieten eine Reihe von Vorteilen: Der Begünstigte erhält Anspruch auf eine lebenslange Zusatzrente, die Gesellschaft bildet in ihrer Bilanz eine Pensionsrückstellung und mindert damit ihren zu versteuernden Gewinn.

Die Kehrseite der Medaille: Wenn eine Pensionszusage mangelhaft ausfinanziert ist, kann aus dem attraktiven Vorsorgemodell eine finanzielle Bedrohung für das Unternehmen werden. Die Konsequenzen sind vielen Gesellschaftern und Managern nicht bewusst. Denn von den bundesweit etwa 445.000 GmbHs mit einem Jahresumsatz von weniger als 25 Millionen Euro ist nach Expertenschätzung nur jede Zweite mit ausreichenden Reserven für die Altersversorgung der Geschäftsführer ausgestattet. Der Barwert der Pensionszusage ist oft nur zu 50 bis 60 Prozent durch Rückdeckungen abgesichert. In solchen Fällen muss die Versorgung eines ehemaligen Geschäftsführers im Leistungsfall zu wesentlichen Teilen aus liquiden Mitteln seines ehemaligen Arbeitgebers finanziert werden - ohne zeitliche Befristung.

Kapitalbedarf übersteigt Bilanzrückstellung

Viele Unternehmer glauben, mit einer Rückdeckungsversicherung, die der Höhe der Pensionsrückstellung entspricht, sei eine Versorgungszusage voll ausfinanziert. Ein gefährlicher Irrtum, denn in der Praxis übersteigt der tatsächliche Kapitalbedarf für die Altersversorgung eines Geschäftsführers die bilanzielle Rückstellung bei Weitem. Dafür sind Unterschiede bei den Kalkulationsgrundlagen verantwortlich: Die Heubeck-Richttafeln, die als verbindliche Grundlage für die Berechnung der Pensionsrückstellung dienen, unterscheiden sich von den Sterbetafeln der Versicherer, die von einer wesentlich höheren durchschnittlichen Lebenserwartung und einer viel geringeren durchschnittlichen Kapitalverzinsung ausgehen. Die Konsequenz: Um eine Pensionszusage voll auszufinanzieren, muss die Ablaufsumme der Rückdeckungsversicherung wesentlich höher ausfallen als der Heubeck-Barwert.

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