Betriebliche Altersversorgung: Wie sich Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer absichern lassen

05.10.2006

Grundsätzlich sollten Unternehmen die Ausfinanzierung einer Pensionszusage so frühzeitig wie möglich planen. Doch selbst wenn der Renteneintritt des Begünstigten schon kurz bevorsteht, gibt es noch Möglichkeiten, die Situation zu entschärfen:

1. Rückdeckungsversicherung erhöhen
Die Rückdeckungsversicherung für eine Pensionszusage kann auch nachträglich aufgestockt und damit dem tatsächlichen Kapitalbedarf angepasst werden. Positiver Nebeneffekt: Durch dieses Vorgehen erhöht sich auf der Aktivseite der Bilanz das Gegengewicht zur Pensionsrückstellung in den Passiva. Das Unternehmen kann ein besseres Rating nach Basel II erzielen.

2. Rentenversicherung abschließen
Pensionszusagen können, statt durch Kapitalversicherungen, auch mit Rentenprodukten abgesichert werden. In diesem Fall zahlt der Versicherer für den Begünstigten eine lebenslange Rente. Der Vorteil für das Unternehmen: Bei dieser Variante ist das Langlebigkeitsrisiko des Geschäftsführers abgedeckt. Die Gefahr, dass der Kapitalstock zu seinen Lebzeiten aufgezehrt wird, besteht nicht.

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