Betriebliche Altersversorgung: Wie sich Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer absichern lassen

05.10.2006

3. Zusagen beitragsorientiert gestalten
Darüber hinaus haben Unternehmen die Möglichkeit, Pensionszusagen nicht leistungs-, sondern beitragsorientiert zu definieren. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, regelmäßig einen bestimmten Betrag für die Altersversorgung des Mitarbeiters aufzuwenden, der lediglich Anspruch auf eine Garantieleistung und die gutgeschriebenen Überschussanteile verbrieft. Bei dieser Gestaltungsform, die durch das Altersvermögensgesetz von 2001 ermöglicht wurde, kann im Unternehmen keine Unterfinanzierung entstehen. Außerdem ist es möglich, die Versicherung beitragsfrei zu stellen, ruhen zu lassen und die Zusage auf den Wert der prämienfreien Versicherung zu begrenzen, wenn der Begünstigte das Unternehmen vorzeitig verlässt. Bei dieser Variante kann es in keinem Fall zu einer Unterdeckung kommen.

4. Auslagerung der Pensionsverpflichtung (Enthaftung)
Wenn ein Unternehmen veräußert werden soll, der Kaufinteressent die Pensionsverpflichtungen aber nicht übernehmen möchte, kann die Auslagerung in ein externes Versorgungswerk sinnvoll sein. Pensionszusagen können zum Beispiel auf einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse übertragen werden. Diesen komplizierten Rechtsvorgang beherrscht jedoch nur eine kleine Zahl von spezialisierten Dienstleistern. Dazu gehört die Gerling Pensions-Management GmbH.

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