Betriebshaftpflichtversicherung: Gefahren lauern überall

Rechtsanwalt seit 1994 Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter TÜV Tätigkeitsschwerpunkte: IT-Recht Arbeitsrecht Vergaberecht

Deckungssummen und Selbstbehalt

Für die richtige Bemessung der Deckungssumme ist eine vorherige intensive Risikoanalyse erforderlich. Es muss geklärt werden, welche Risiken selbst getragen und welche wirtschaftlich gesehen vom Versicherer übernommen werden müssen. Insbesondere soll die Haftpflichtversicherung solche Schäden abdecken, die die Existenz des versicherten Unternehmers bedrohen können.

Ein möglichst hoher Selbstbehalt zeigt dem Versicherer eine weitgehende Identifikation mit den eigenen Produkten und Arbeitsleistungen sowie Wachsamkeit bei der Schadensverhütung. Dadurch kann der Versicherer zu entsprechenden Prämiennachlässen bewegt werden. Die Standarddeckungssumme beträgt in der Regel eine Million Euro Diese Deckungssumme steht dann pauschal für Personen, Sach- und Vermögensschäden innerhalb eines Versicherungsjahres zur Verfügung.

Die Entscheidung über die Höhe der Deckungssumme sollte allerdings letztlich das Ergebnis einer Analyse der vorhandenen Risiken und des Umfangs der finanziellen Mittel sein, die das Unternehmen zur Deckung dieser Risiken bereitstellen will und kann. Die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden können auch getrennt vereinbart werden.

Höhe der Prämien

Die Höhe der Versicherungsprämien wird von vielen Faktoren beeinflusst. Zum einen spielt das Risikopotenzial eine bedeutende Rolle, zum anderen richtet sich die Prämie nach der vereinbarten Deckungssumme.

Zur Startseite